Das Konsistorium, auch Presbyterium genannt, bildet die Gemeindeleitung. Es setzt sich aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde und der Pfarrerin zusammen.
Seit dem Frühjahr 2021 gehören folgende Mitglieder zum Konsistorium:
- Pastorin Elke Bucksch (Vorsitzende)
- Thomas Borst
- Karin Lutteroth
- Tobias F. Mende
- Anna Juliane Rämisch
- Alexandra Nachtwey
- Nicole Müller
- Holger Steffen
- Friederike Ursprung
- Daniela Pilgram
Kontakt
Kanzlei der Evangelisch Reformierten Kirche zu Leipzig
Telefon:
0341.980 05 12
E-Mail:
E-Mail an das Konsistorium schreiben
Wer leitet eine Evangelisch reformierte Gemeinde?
Die Verfassung sagt ganz deutlich: »Das Konsistorium ist die Leitung der Kirchengemeinde.«
Die Mitglieder (»Kirchenälteste«) werden für sechs Jahre von den konfirmierten oder im Erwachsenenalter getauften Gemeindegliedern gewählt.
Das Konsistorium vertritt die Gemeinde nach außen, leitet sie wirtschaftlich und hat auch die geistliche Leitung inne. Verantwortlich für die Gottesdienste ist die Pastorin. Die Aufgabe des Konsistoriums ist es, die Arbeit in der Gemeinde zu fördern und zu verantworten und darüber hinaus alle Mitarbeitenden zu unterstützen.
Gemeinsam mit der Gemeindehäupterversammlung werden alle Punkte, die von grundsätzlicher Bedeutung für das Gemeindeleben sind, z. B. der Haushaltsplan, große Bauvorhaben, Veräußerungen von Vermögen der Gemeinde, beraten und beschlossen. Die Gemeindehäupterversammlung setzt sich aus bis zu 60 gewählten Vertreterinnen und Vertretern zusammen.
Die Gemeindeleitung liegt also in der Gemeinde. Die Barmer Theologische Erklärung von 1934 formuliert in diesem Zusammenhang: »Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.«